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ÜBERNAHME VON ESCROW- UND TREUHANDMANDATEN

Sicherstellung
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von Kaufpreiszahlungen bei M&A Transaktionen/Unternehmenskäufen (Risikominimierung für Käufer und Verkäufer)
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von Garantie- und Gewährleistungsverträgen bei Transaktionen (Risikominimierung für Käufer und Verkäufer)
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von Kaufpreiszahlungen bei Immobilientransaktionen. Auszahlung erfolgt erst nach dem Erfüllen/Eintreten von Bedingungen (Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Übertragung)
Hinterlegung
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von Quellcodes im Technologiebereich
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von Immaterialgüterrechten (Patente, Markenrechten)
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von Vermögenswerten bei strittigen Verfahren
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