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LEIHMUTTERSCHAFT UND FORTPFLANZUNGS-MEDIZIN

Die Kanzlei und insbesondere Angela Schneider mit ihrer eigenen Erfahrung unterstützt Sie bei nachfolgenden Bedürfnissen:
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Fachliche Beratung bezüglich Eizellenspende im Ausland
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Beratung zu rechtlichen, medizinischen und organisatorischen Fragen einer im Ausland geplanten Leihmutterschaft (z.B. USA, Ukraine, Georgien)
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Schweizer Anerkennung von im Ausland mittels Leihmutterschaft entstandenen Kindsverhältnissen (Eintragung im Zivilstandsregister)
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Schweizer Anerkennung von ausländischen Urteilen in Fällen der Leihmutterschaft
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Rechtliche Vertretung vor den Zivilstandsbehörden
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